Umstellung auf DWA-A 138-1
Neue Anforderungen an die Versickerung von Niederschlagswasser
Ab Juli 2025: Genehmigungen nur noch nach DWA-A 138-1
Seit Oktober 2024 gilt das neue Arbeitsblatt DWA-A 138-1 zur Planung, dem Bau und dem Betrieb von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser. Es ersetzt die bisherige Fassung DWA-A 138 (2005) und bringt umfassende inhaltliche Änderungen mit sich.
Um die Umstellung zu erleichtern, akzeptiert der ZV WALL noch bis einschließlich 30. Juni 2025 Planungsunterlagen auf Grundlage der bisherigen DWA-A 138. Ab dem 01. Juli 2025 werden ausschließlich Einreichungen nach der neuen DWA-A 138-1 geprüft und genehmigt.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
- Neue Anforderungen an die Bodenuntersuchung
Die Einschätzung, wie gut ein Boden Wasser aufnehmen kann, wird unter der neuen Regelung deutlich genauer vorgenommen. Dabei spielen nun auch die Verlässlichkeit der Bodenuntersuchung und Sicherheitsfaktoren eine Rolle. Dadurch wird die Versickerungsleistung realistischer eingeschätzt – mit dem Ziel, spätere Überlastungen der Anlage zu vermeiden. - Überarbeitete Berechnung des Speichervolumens
Bei Anlagen, die Regenwasser zunächst zwischenspeichern (z. B. in Rigolen oder Mulden), wird das notwendige Volumen jetzt umfassender berechnet. Neben der reinen Niederschlagsmenge werden auch kontrollierte Abflussmengen und typische Regenverläufe berücksichtigt. Das führt zu belastbareren und nachhaltigeren Bemessungen. - Differenzierte Vorgaben je nach Anlagentyp
Die neue Richtlinie unterscheidet stärker zwischen dezentralen (z. B. bei Einzelgrundstücken) und zentralen Anlagen (z. B. für größere Baugebiete). Für beide gelten nun unterschiedliche Anforderungen an die Auslegung – insbesondere im Hinblick auf die Häufigkeit, mit der ein Regenereignis die Anlage überfordern darf. - Strengere Vorgaben zum Grundwasserschutz
Wenn Regenwasser von Flächen mit möglicher Schadstoffbelastung stammt (z. B. von Stellplätzen oder Straßen), gelten unter DWA-A 138-1 strengere Anforderungen an die Vorbehandlung. Ziel ist ein besserer Schutz des Bodens und des Grundwassers – etwa durch Filterung oder Sedimentation vor der Versickerung.
Unser Hinweis für alle Planenden
Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Die DWA stellt dafür Schulungen und Informationen zur Verfügung. Planungen, die nach dem 30. Juni 2025 eingereicht werden, müssen den Vorgaben der DWA-A 138-1 entsprechen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie regelmäßig aktualisiert auf www.zvwall.de.